Lenker von Kraftfahrzeugen die im Personen- oder Güterbeförderungsgewerbe unterwegs sind müssen gemäß § 19 Güterbeförderungsgesetz eine Berufskraftfahrer-Weiterbildung absolvieren. Der notwendige Fahrerqualifizierungsnachweis muss alle fünf Jahre, vor Ablauf der Gültigkeitsdauer, nachgewiesen werden. Für Personen, welche die Führerscheinausbildung C nach dem 10.09.2014 bzw. die Führerscheinausbildung D nach dem 10.09.2013 abgeschlossen haben, gilt die Verpflichtung eine Grundqualifikationsprüfung, zur Erlangung der erstmaligen Eintragung (C/D 95) im Führerschein, zu absolvieren.
Nach Absolvierung der Weiterbildung werden von uns Bescheinigungen für das jeweilige Modul (absolvierte Fachgebiete) ausgestellt, mit welchen Sie dann die Eintragung des Code C/D 95 bei der jeweiligen Führerscheinbehörde beantragen können. Somit hat der Qualifizierungsnachweis im Führerschein eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Modul 1: Sicherheits- & Fahrzeugtechnik
Sachgebiete: Punkt 1. lit. a) & lit. b)
Dauer: 7 UE
Modul 2: ECO-Drive
Sachgebiete: Punkt 1. lit. c)
Dauer: 7 UE
Modul 3: Arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften
Sachgebiete: Punkt 2. lit. a)
Dauer: 7 UE
Modul 4: Ladungssicherung
Sachgebiete: Punkt 1. lit. d); Punkt 2. lit. b); Punkt 3. lit. g)
Dauer: 7 UE
Modul 5C: Gesundheit und Ergonomie
Sachgebiete: Punkt 3. lit. a), b), c), d), e), f)
Dauer: 7 UE
Modul 5D: Spezifische Kenntnisse - Personenverkehr
Sachgebiete: Punkt 1. lit. e), f); Punkt 2. lit. c); Punkt 3. lit. h)
Dauer: 7 UE
ANMELDUNG / ORGANISATION
Bei Interesse an einem unserer Module, können Sie sich gerne bei den unten angeführten Links über unsere Kurstermine informieren.
Gerne gestalten wir auch Berufskraftfahrerkurse für Großfirmen, welche bei Bedarf auch vor Ort abgehalten werden können. Hierfür ist eine gesonderte Anfrage notwendig, um ein individuelles Angebot erstellen zu können.
Bei Bedarf oder sonstigen Fragen zögern Sie bitte nicht uns
per Mail oder telefonisch unter
0676/77 110 79 (MO bis FR 08:00 bis 13:00 Uhr)
zu kontaktieren.
KURSTERMINE C95: auf Anfrage