Die Aus- und Weiterbildung zum Sicherheitsberater gem. § 11 GGBG erfolgt gem. dem internationalen Regelwerk für die Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße (ADR) sowie gem. Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) und Gefahrgutbeförderungsverordnung (GGBV).
Als anerkannte Schulungsveranstalter für Gefahrgutlenker sowie im Bereich der Gefahrgut-Sachverständigentätigkeit verfügen wir über 10 Jahre Erfahrung und befinden uns immer am aktuellsten Stand der gesetzlichen Bestimmungen.
Als anerkannter Schulungsveranstalter gem. § 2 GGBV bieten wir folgende Aus- und Weiterbildungen für Gefahrgutbeauftragte/Sicherheitsberater an:
Wer braucht einen Gefahrgutbeauftragten?
Jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit mit der Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße zusammenhängt. Zu den mit dem Transport zusammenhängenden Tätigkeiten zählen auch das Verpacken, Beladen, Befüllen und Entladen.
Ein Unternehmen, welches eine der oben angeführten Tätigkeiten ausführt, muss einen Gefahrgutbeauftragten benennen. Die Benennung muss dem Bundesministerium mittels eines eigenen Formulares schriftlich mitgeteilt werden.
GRUNDAUSBILDUNG - GEFAHRGUTBEAUFTRAGTER
Allgemeiner Teil + Spezifischer Teil ADR Straße
Die Grundausbildung vermittelt die Grundkenntnisse eines Sicherheitsberaters gem. § 11 GGBG.
Die Grundausbildung wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen. Diese beinhaltet auch ein Fallbeispiel. Die Prüfung erfolgt im Beisein eines Prüfungssachverständigen des Bundesministeriums. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung wird ein Schulungsnachweis ausgestellt, dieser ist 5 Jahre gültig.
Dauer: 32 UE Theorie (4 Tages-Kurs mit abschließender Prüfung)
Preis: auf Anfrage
FORTBILDUNG - GEFAHRGUTBEAUFTRAGTER
Allgemeiner Teil + Spezifischer Teil ADR Straße
Zur Verlängerung der Gültigkeit des Schulungsnachweises ist ein 2-Tages-Fortbildungskurs notwendig. Um diesen absolvieren zu können, muss ein gültiger Schulungsnachweis vorhanden sein. WICHTIG: Die Verlängerung muss in den letzten 12 Monaten vor Ablauf des Schulungsnachweises erfolgen.
Die Grundausbildung wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen. Die Prüfung erfolgt im Beisein eines Prüfungssachverständigen des Bundesministeriums. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung wird ein Schulungsnachweis ausgestellt, der für weitere 5 Jahre ab dem Stichtag gültig ist.
Dauer: 16 UE Theorie (2 Tages-Kurs mit abschließender Prüfung)
Preis: auf Anfrage
ANMELDUNG / ORGANISATION
Bei Interesse an unseren Aus- und Weiterbildungen von ADR-Gefahrgutbeauftragten können Sie sich gerne beim unten angeführten Link über unsere Kurstermine informieren.
Bei Bedarf oder sonstigen Fragen zögern Sie bitte nicht uns
per Mail oder telefonisch unter
0676 / 77 11 079 (Montag bis Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr)
zu kontaktieren.
KURSTERMINE ADR - GEFFAHRGUTBEAUFTRAGTER
KURSTERMINE GRUNDAUSBILDUNG: auf Anfrage
KURSTERMINE FORTBILDUNG: auf Anfrage